Ab dem 1. Januar 2024 wurde das Fördersystem in Österreich neu angepasst. Für Privatpersonen gilt die Förderleistung bis zu einer Anlagengröße von 35 kWp. Als Förderung wird die MWst. für Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage abgerechnet. Damit sind Tikket Ziehungen für Privatpersonen und damit ungewisse und langwierige Förderanträge nicht mehr erforderlich.
Für Anlagenleistungen größer als 35 KWp bzw. gewerbliche Kunden bleibt das Fördersystem wie gehabt. Förderungen für Photovoltaik können auf zwei Arten erfolgen: Einmalige Investitionszuschüsse bei der Errichtung der PV-Anlage oder kontinuierliche Einspeisevergütungen für den Solar - Strom, der von der Solarstromanlage in das örtliche Strom - Netz eingespeist wird. Die Förderabwicklung mit der laufenden Abstimmung zwischen Förderstelle, dem örtlichen Netzbetreiber, und dem Anlagenwerber, übernehmen wir von SOLATECH Mathis GmbH für unsere Kunden.
Zusätzliche Informationen der Förderstellen
Links zu den Förderprogrammen
https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik
https://www.eag-abwicklungsstelle.at
https://www.klimafonds.gv.at/
https://www.energieinstitut.at/privatpersonen/foerderungen/energiefoerderung/foerderung-photovoltaik-pv